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Immobilien in der Türkei

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immobilienDeutsche Immobilienkäufer erhalten vom türkischen Staat die volle Sicherheit des erworbenen Eigentums garantiert. Wie in Deutschland, wird auch in der Türkei der Grundbesitz staatlich, durch eine Grundbucheintragung (Tapu) auf den Namen des Erwerbers, erfasst. 
Das Recht, einen dauernden Wohnsitz in der Türkei zu haben, kann ohne Schwierigkeiten beantragt werden. Bei Aufenthalten von weniger als drei Monaten in der Türkei ist kein Visum erforderlich, darüber hinaus wird jederzeit ein Visum erteilt.

Mit dem Bauträger schließen Sie einen Kaufvertrag über die schlüsselfertige Erstellung des Kaufobjektes einschließlich des Grundstückes / Grundstücksanteils. Der notarisierte Kaufvertrag regelt die Zahlungsmodalitäten und die Kaufpreisanzahlung.

Erwerb von Immobilien in der Türkei

Eigentlich bietet die Türkei, gerade an der Süd- und Westküste, fast alles, was Deutsche typischerweise im Urlaub suchen: Sonne, Strand und Meer und ein niedriges Preisniveau. Damit müsste die Türkei der natürliche Konkurrent Spaniens sein, auch und gerade im Ferienimmobilienbereich. Preisgünstig einkaufen und von sehr niedrigen Lebenshaltungskosten profitieren können, ist der Anreiz für viele in diesem Land zu wohnen. In jedem Einzelfall sollte überprüft werden, ob die betreffende Immobilie an Deutsche verkauft werden darf. Der Verkauf ist nicht erlaubt in militärischen Schutzgebieten und den dem Dorfgesetz unterliegenden Gebieten. Andersherum formuliert, dürfen Deutsche nur innerhalb von Gemeindegrenzen und nur bis zu einer bestimmten Größe Immobilien erwerben.

Wie in anderen Ländern mit Erwerbsbeschränkungen werden, um diese Erwerbsbeschränkungen zu umgehen, Strohmänner eingeschaltet. Der Käufer ist aber so, wie in anderen Ländern auch, auf Gedeih und Verderb von diesem Strohmann abhängig. Also besser bleiben lassen! Generell abzuraten ist von Timesharing in der Türkei und grundsätzlich von Anteilen an Genossenschaften, die Immobilien besitzen oder ein Immobilienprojekt durchführen wollen. Je nach Region ist auch das Erdbebenrisiko zu beachten bzw. um so mehr auf gute Bauqualität zu achten, gerade in den Regionen, wo ein erhöhtes Erdbebenrisiko besteht.


Kaufvertrag und Eigentumsübergang

Das Grundbuch (Tapu) ist vor Abschluss eines Kaufvertrages zu überprüfen. Damit ein Kaufvertrag gerichtlich einklagbar ist, muss der Vertrag grundsätzlich notariell beurkundet sein, entweder durch einen Notar oder Grundbuchbeamten. Voraussetzung für die Übertragung des Eigentums ist aber die Eintragung in das türkische Grundbuch. Sie hat also konstitutiven, also einen das Eigentumsrecht begründenden Charakter. Käufer und Verkäufer müssen vor dem Grundbuchbeamten, nicht vor dem Notar, erklären, dass das Eigentum übergehen soll. Bei Eigentumswohnungen müssen Sie vor der Unterschrift überprüfen, ob die Eigentumswohnungen im rechtlichen Sinne bestehen. Nur dann können Sie auch daran Eigentum erwerben. Voraussetzung ist eine durch den türkischen Grundbuchbeamten beurkundete Teilungserklärung, in der die Aufteilung des Gebäudes in rechtlich selbständige Wohnungen erklärt wird.

Lassen Sie sich die Statuten der Eigentümergemeinschaft vorlegen. Auch wenn Ihnen erzählt werden sollte, dass Schwarzbauten durchaus nicht ungewöhnlich sind, sollten Sie auf eine Baugenehmigung nicht verzichten. Oder Sie gehen ganz bewusst das Risiko ein, Probleme mit den Behörden zu bekommen. Wenn Sie bauen lassen, sollten Sie nicht vorneweg eine hohe Anzahlung leisten, sondern nur nach Baufortschritt zahlen und nur dann, wenn Sie für jede Zahlung eine Absicherung z.B. in Form einer Bankbürgschaft erhalten. Achten Sie darauf, dass dies im Vertrag festgeschrieben wird. Ebenso sollten Sie für die Beseitigung etwaiger Mängel einen Rückbehalt von 5% der Bausumme vereinbaren, damit Sie einen gewissen Druck ausüben können, wenn noch Mängel beseitigt werden müssen.

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