Die Art des Kapitals
Kapitalanlagen können, als Kapital in Form ausländischer Währung; als Sachanlagen in Form von Maschinen, Ausrüstungen, Werkzeuge und Waren von ähnlicher Beschaffenheit, Maschinenteile, Ersatzteile und Material und andere vom Ausschuß anerkannte erforderliche Güter sowie als Sachanlagen in Form von Immateriellen Rechte wie Lizenzen, Patentrechte und Warenzeichen sowie Dienstleistungen in die Türkei eingeführt werden. Gewinne aus der Geschäftstätigkeiten können in Kapital umgewandelt und reinvestiert werden. Die Werte des Sachkapitals werden durch Sachverständige geschätzt.Das Gleichbehandlungsprinzip
Ausländische Gesellschaften und deren Niederlassungen in der Türkei, die auf Grund einer Genehmigung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung ausländischen Kapitals und gemäß den Bestimmungen des türkischen Handelsgesetzes gegründet und beim Handelsregister eingetragen worden sind, gelten als türkische Gesellschaften und türkische Niederlassungen.Die Genehmigung
Die im Ausland ansässigen Personen und Gesellschaften bedürfen einer Genehmigung des Staatssekretariat für Schatzwesen (Direktorat für ausländisches Kapital),· zur Firmengründung mit Absicht einer Investition und oder Handelstätigkeit,
· zur Beteiligung an einer Gesellschaft,
· zur Eröffnung von Zweigstellen und Verbindungsbüros.
Das Staatssekretariat ist zuständig auch für Neuinvestitionen, Kapazitäts-erweiterungen, Liquidations- und Beteiligungsgenehmigungen, Änderungen der Beteiligungsverhältnisse und Änderungen der Bestimmungen über festgelegte Fristen, Beträge, Exportverpflichtungen, Tätigkeitsbereiche, Werte und Kapitalanteile vorzunehmen.
An- und Verkauf der Anteile von Ausländer und ausländischen Gesellschaften an türkische Unternehmen werden nach den vom Staatssekretariat festgelegten Grundsätzen frei durchgeführt. Lizenz-, Know-how-, technische Zusammenarbeits-, Management-, und Franchiseverträge zwischen den türkischen Unternehmen und ausländische Personen treten nach der Eintragung durch das Staatssekretariat für Schatzwesen in Kraft.
Die Verträge, deren Frist abgelaufen und nicht verlängert worden sind, werden nach Mitteilung beim Staatssekretariat aufgehoben. Die Anträge der privaten Unternehmen auf Anstellung von ausländischen Personal werden durch das Staatssekretariat für Schatzwesen (Direktorat für ausländisches Kapital) genehmigt.
10 Gründe für eine Investition in der Türkei
1 ERFOLGREICHE WIRTSCHAFT2 BEVÖLKERUNG
3 QUALIFIZIERTE ARBEITSKRÄFTE
4 LIBERALES UND REFORMFREUNDLICHES INVESTITIONSKLIMA
5 INFRASTRUKTUR
6 ZENTRALE LAGE
7 ENERGIEKORRIDOR UND TERMINAL EUROPAS
8 NIEDRIGE STEUERN UND ANREIZE
9 ZOLLUNION MIT DER EU SEIT 1996
10 GROSSER BINNENMARKT
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