Die Voraussetzungen:
Sie lassen sich in Deutschland bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Auslands-Krankenschein T/A 11 geben (bei Daueraufenthalt den T/A 21).
In den beigelegten Erläuterungen heißt es für die Türkei:
Die ärztliche Behandlung erfolgt in den Ambulatorien der Krankenkasse oder bei deren Vertragsärzten gegen Übergabe des Vordruckes T/A 11. Je Erkrankungsfall ist eine Untersuchungsgebühr zu entrichten. Für Medikamente auf Rezept müssen Sie in der Apotheke 20% der Kosten selbst bezahlen. Die stationäre Behandlung in eigenen bzw. Vertragskrankenhäusern ist kostenlos. Die zuständige Krankenkasse in der Türkei ist die Sosyal Sigortalar Kurumu (S.S.K.)
Die Anwendung:
Machen Sie etliche Kopien dieses Beleges.
Eine Beleg-Kopie und eine Passkopie müssen Sie im akuten Fall im Krankenhaus abgeben. Damit werden Sie kostenlos behandelt, an den Kosten der verschriebenen Arzneimittel müssen Sie sich mit 20% beteiligen.
Auf S.S.K.-Schein werden Sie im Großraum Alanya derzeit hier behandelt:
* im Devlet-Krankenhaus (Ambulanzruf 112) ambulant und stationär
* im Başkent-Krankenhaus (Ambulanzruf 511 25 11) unter der Voraussetzung, dass Sie keine Privatbehandlung (Dolmetscher, Einzelzimmer usw) in Anspruch nehmen und Ihr Ikamet zusammen mit dem S.S.K.-Schein vorlegen. Wegen evtl. Zuzahlungen wie bei jedem türkischen S.S.K.-Versicherten auch (z.B. für erforderliche CT-Aufnahmen) wenden Sie oder Ihre Angehörigen sich an Fr. Yasemin (spricht perfekt deutsch) Tel. 0.533.381 91 71
* im Can-Krankenhaus (Ambulanzruf 522 62 62) gegen Zuzahlung bis zum Privat-Tarif
Da bei der Versorgung im Krankheitsfall sehr viel Bewegung auf dem Markt stattfindet, fragen Sie nach dem jeweils aktuellen Stand im Büro des Ausländer-Beirates nach.
Natürlich wünscht sich jeder, dass er den S.S.K.-Schein nie benötigt. Ihn aber parat zu haben, heißt doch, sich im Krankheitsfall keine finanziellen Sorgen machen zu müssen.
Hinweis für Urlauber:
Sie sollten auf alle Fälle vor Urlaubsantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, damit z. B. eine Behandlung als Privat-Patient, aber auch ein evtl. Krankenrücktransport abgedeckt sind!
Die Muhtar-Bestätigung beim T/A 21 (Daueraufenthalt)
Beim T/A 21 benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Stadtteil-Bürgermeisters, dass Sie offiziell hier wohnen, d.h. auch angemeldet sind.
Auf der Vorderseite machen Sie Ihre Adress-Angaben und lassen dies auf der Rückseite vom Muhtar bestätigen.
Den Beleg bekommen Sie im Büro der S.S.K.
Aktivierung Ihres T/A 11 bei den zuständigen S.S.K.-Büros!
Mit Ihrem Auslandskrankenschein, Ihrem Pass und ggf. Ihrem Ikamet gehen Sie zur S.S.K – Zweigstelle
KIZLARPINARI Mah., Yalçın Sokak Nähe Otogar, hinter Taç Market Tel.: 519 50 66
Dort erhalten Sie dann direkt den Behandlungsschein
SOSYAL GÜVENLİK SÖZLEŞMESİNE GÖRE YARDIM BELGESİ
Den T/A 21 (bei dem Ihre Krankenkasse einen monatl. Beitrag an die S.S.K. überweist) müssen Sie weiterhin in Antalya bestätigen lassen!






