KFZ - Versicherung

Grundsätzlich gelten für fast alle Versicherungen ähnliche Regeln als die in Europa bekannten.

Pflichtversicherung

Damit wird sichergestellt, dass für das Unfallopfer in jedem Fall Schadenersatz geleistet wird. Ein Verstoß gegen diese Versicherungspflicht ist strafbar. Man zahlt also nicht für das Risiko anderer mit, sondern ausschließlich für das persönliche Risiko. Folgende Merkmale werden bei der Berechnung der Autoversicherung berücksichtigt:

Standard:
Typklasse
Schadenfreiheitsklasse
Regionalklasse
Tarifgruppe
 Individuelle Faktoren:
km-Fahrleistung pro Jahr
Fahrzeugalter
Alter des Fahrers
Nutzer des Fahrzeugs
 

Auch wenn aufgrund über 20-jähriger Fahrpraxis der Beitrag entsprechend geringer ausfällt, so beträgt der Versicherungsschutz jedoch 100%.

Vollkaskoversicherung

 Die Vollkaskoversicherung bietet die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls zu schützen.

Die Vollkasko deckt Schäden am Fahrzeug durch

Unfall (z.B. Auffahrunfall)
mut- oder böswilliger Handlungen fremder Personen am KFZ
Brand- oder Explosion des Fahrzeugs
Diebstahl oder Entwendung des Fahrzeugs
Entwendung von Fahrzeugteilen (etwa 45 Tage Wartezeit)
Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
Erdbebenschutz falls gewünscht
Unfall mit Tieren
Glasbruch
durch Kurzschluss verursachte Brandschäden am Kabelbaum

 In der Vollkasko gibt es verschiedene Selbstbeteiligungen.

Ersatzleistungen:

 Ersetzt werden die Schäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tag des Schadens. Unter Wiederbeschaffungswert versteht man den Kaufpreis für ein gleichwertig gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertiger Teile. Leistungsobergrenze ist der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tage des Schadens. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.