Hausratimport

Ausländer, die zu Arbeits-, Forschungs- oder Studienzwecken in die Türkei reisen, können ihren gebrauchten Hausrat für die Dauer von mindestens zwei Jahren gegen Hinterlegung einer Kaution vorübergehend einführen. Nach Ablauf dieser Frist muß der Hausrat ausgeführt werden.

 

Import nach Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft

Ausländer, die in die Türkei übersiedeln, können ihren gebrauchten Hausrat zeitlich unbegrenzt einführen. Zu diesem Zweck ist zunächst vom Gouverneursamt (Regierungspräsident) der Stadt, in der man sich aufhalten wird, die Aufenthaltsgenehmigung einzuholen, anschließend ist durch das Gouverneursamt beim türkischen Innenministerium der Antrag auf Genehmigung der Niederlassung in der Türkei zu stellen. Nach Einholung der erforderlichen Genehmigungen kann der gebrauchte Hausrat eingeführt werden.