Zu Arbeits-, Forschungs- oder Studienzwecken
Deutsche Staatsbürger, die zu Arbeits-, Forschungs-oder Studienzwecken für eine bestimmte Zeit in die Türkei reisen, können ihr Kraftfahrzeug begrenzt auf die Dauer des Arbeitsvertrages, der Forschung oder des Studiums vorübergehend in die Türkei einführen, wobei eine Kaution zu hinterlegen ist. Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer muß das Fahrzeug ausgeführt werden.
Nach Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft
Deutsche Staatsbürger, die im Zuge der Übersiedlung in die Türkei die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben, können ihr Kraftfahrzeug zeitlich unbegrenzt in die Türkei einführen. Sie können sich innerhalb von drei Monaten nach der Ministerratsbeschluß über ihre Einbürgerung im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, an die Zentralbank der Republik Türkei wenden und die Erteilung der Einfuhrgenehmigung für ihr Kraftfahrzeug beantragen. Nach der Erteilung der Einfuhrgenehmigung können sie ihr Fahrzeug zollpflichtig einführen.Spezielle Regelungen beim KFZ-Import
Viele ganz spezielle Regelungen gestalten den Import von Kraftfahrzeugen äußerst problematisch. Sprechen Sie bitte auch mit Ihrem Touringclub.Touring Club der Türkei (nur Englisch und Türkisch)
E-mail : turing@turing.org.tr






