Arbeitsverhältnisse über ein Jahr oder länger, müssen mit einem Arbeitsvertrag festgelegt werden. Wenn kein Vertrag abgeschlossen wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet auf Aufforderung des Arbeitnehmers eine Bescheinigung auszuhändigen, aus der die allgemeinen und besonderen Bedingungen zu ersehen sind.
Probezeit und Kündigungsschutz
Bei den fristlosen Arbeitsverträgen kann der Arbeitnehmer auf Probe angestellt werden. Probezeit ist längstens ein Monat.Vor der Kündigung von fristlosen Arbeitsverträgen muß der Arbeitnehmer benachrichtigt werden. Der Arbeitsvertrag kann, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, ab Zeitpunkt der Kündigung in mindestens 2 - 8 Wochen beendet werden. Bei fristlosen oder fristgebundenen Verträgen, wenn durch fahrlässiges Verhalten des Arbeitnehmers Krankheitsfall auftritt oder Vertrauens- und Sittenverstoß vorliegt, kann der Vertrag vom Arbeitgeber vorzeitig gekündigt werden. Das Kündigungsrecht aufgrund Sittenwidrigkeit gilt 6 Tage nach der Feststellung des Verstoßes jedoch hat nach Überschreitung eines Jahres keine Gültigkeit. Der Arbeitgeber kann in den folgenden 6 Monaten keinen neuen Arbeitnehmer anstelle des gekündigten Arbeitnehmers beschäftigen.
Für weitere Informationen bitte : Beratungsstellen
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