Den ausländischen Investoren zustehende Anteile des Erlöses aus einer vollständigen oder teilweisen Liquidation eines Unternehmens, das dem Gesetz zur Förderung ausländischen Kapitals unterliegt, durch Verkauf gegen angemessenen Preis erzielt werden.
Den aus einen Verkauf zum angemessenen Preis sich ergebenden Erlös eines Unternehmens, das gemäß diesem Gesetz gegründet ist oder betrieben wird, ganz oder teils zum Verkauf angeboten wird.
Das Kapital und die Zinsen eines Auslandsdarlehen, das gemäß des Gesetzes zur Förderung Ausländisches Kapitals aufgenommen wird.
Für weitere Informationen bitte : www.bfai.com
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