Freistehen - In Griechenland gelten seit Januar 2025 neue Regeln für Wohnmobile, die das Wildcampen stark einschränken und bei zuwider Handlungen gegen das neue Gesetz 5170 / 2025 mit 300,- € bis zu 3.000,- € oder gar Haft bestraft werden können.
Ist damit das freie Stehen mit dem Wohnmobil in Griechenland generell nicht mehr erlaubt?
Freistehen - Strengere Gesetze zum Schutz von Natur und Campingplätzen
Hintergrund für diese neuen Gesetze 5170 / 2025 sind nach Angaben des griechischen Tourismusministeriums die Natur, das Kulturerbe und auch die öffentliche Ordnung effektiver vor Wildcamping und / oder Freistehen zu schützen. Ein wesentlicher Bestandteil dessen ist das Unterbinden des sogenannten „freien Stehens“ mit Wohnmobilen außerhalb offizieller Campingplätze, womit klar auch ein Signal zu Gunsten der Campingplatzbranche einher geht.
Allerdings haben wir schon mehrfach berichtet, dass gerade die nur kurze Saison hinsichtlich der Öffnungszeiten der Campingplätze stark zum Wildcampen beigetragen haben. Warum auch immer sind die meisten Campingplätze in Griechenland ab Oktober geschlossen, gerade wenn Gäste zum Überwintern ins Land kommen.
Im Rahmen dieses Gesetzes sind auch private Grundstücksbesitzer von den neuen Bestimmungen zum Freistehen betroffen, da das Gesetz darauf abzielt, die Entwicklung und Nutzung lokaler Campingplätze in Griechenland zu fördern und zu stärken. So darf auf privaten Grundstücken maximal ein Campingfahrzeug geparkt werden, schon ein Zweites bedarf einer Sondergenehmigung.
Freistehen - Was das neue Gesetz beinhaltet:
- Übernachtungen, Camping und Freistehen außerhalb von Campingplätzen – insbesondere an Stränden, Wäldern, Küsten und archäologischen Stätten
- Auf privaten Grundstücken darf nur ein Wohnmobil stehen, weitere Fahrzeuge benötigen eine Genehmigung.
- Das Parken auf öffentlichen Parkplätzen ist nur bis zu 24 Stunden erlaubt.
- Außerhalb von Campingplätzen dürfen keine Markisen ausgefahren, Stühle aufgestellt oder Essen zubereitet werden.
- Bei Missachtung kann ein Bußgeld ab 300,- € folgen, in schweren Fällen bis zu 3.000,- € und einem Monat Haft.
Glücklicherweise gibt es auch in Griechenland Personen, die sich stark für die „Freiheit“ von Campern einsetzen und so zumindest bestimmte Härten in der Gesetzgebung abmildern konnten. Eine solche Familie ist Zampetas aus Thessaloniki, die selbst einen Stellplatz auf Ihrem Firmengelände betreiben, selbst Camper mit Wohnmobil und somit auch selbst betroffen sind. Jetzt gilt die Regelung, dass innerhalb geschlossener Ortschaften Wohnmobile über 7,5 Metern Länge maximal 24 Stunden parken dürfen, während kleinere Wohnmobile uneingeschränkt parken dürfen. Hierzu haben sie ein mehrseitiges Schreiben, dass noch dazu in vielen Sprachen, die neuen Regelungen zum Schutz der Camper verfasst und als Empfehlung für das Mitführen unterwegs gedacht ist, wenn man denn Freistehen möchte. Hier kann das Schreiben herunter- geladen werden.
Kontroverse Diskussion um Griechenlands neue Camping-Gesetze
Die Einführung des Gesetzes 5170/2025 hat in der Camping-Community verständlicherweise eine lebhafte Debatte um das Wildcampen ausgelöst. Während viele Camper die Notwendigkeit durchaus nachvollziehen können, den ungehinderten Zugang zu Stränden, historischen Stätten und Naturlandschaften vor einer möglicherweise übermäßigen Nutzung durch Wohnmobile zu schützen, sorgt die strikte Auslegung und Durchsetzung der neuen Regeln einiger Polizeistationen für Verunsicherung und teilweise harsche Kritik.
Ein Vorfall auf dem Peloponnes sorgte bereits für Aufsehen, bei dem die griechische Polizei rigoros Geldbußen gegen Wohnmobilbesitzer verhängte, die ihre Fahrzeuge dort lediglich geparkt hatten. Auch ein oftmals mißverständliches Freistehen.
Dies unterstreicht einmal mehr, dass nicht nur das ‚wilde Campen‘, sondern auch das bloße Abstellen von Wohnmobilen an vielen öffentlichen Orten, wie archäologischen Stätten, Stränden und Wäldern, nun untersagt ist. Stattdessen wird auf die Nutzung ausgewiesener Autobahnparkplätze oder offizieller Campingplätze verwiesen.
Schon seit Jahren sind Versuche zur Einrichtung von Stellplätzen oftmals gescheitert. So gibt es die hier in Deutschland üblichen Stellplätze in fast jedem größeren Ort, was in Griechenland lange noch nicht der Fall ist, trotz vielschichtiger Bemühungen.
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