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Baurecht in der Türkei vergleichbar EU-Recht

Baurecht in der Türkei

Wohl auch aus Gründen der Anpassung an europäische Gesetze und Normen wird auch im Baurecht der Türkei gerne auf europäische Vorlagen im EU-REcht bei Gesetzeserneuerungen geschaut.

Viele Parallelen gibt es vor allem zum deutschen Baurecht. 
Eine Bauparzelle muß im Bebauungsplan (imar) erfasst sein, damit sie bebaut werden darf. Dieser Imarplan schreibt exakt vor, wie viel % der Fläche zum Vorhalten für Straßen und Wege an die Gemeinde gegeben werden muß, wieviel % der verbleibenden Restfläche bebaut werden darf (meist zwischen 20 und 35%), wie groß die Grenzabstände sein müssen (zur Strasse 5 Meter, zum Nachbarn 3 Meter), wie viel Geschosse gebaut werden dürfen, usw.

Beim Kauf eines Grundstücks sollte vorher der von der zuständigen Gemeinde erstellte Bebauungsplan eingeholt werden, so das es schon bei der Planung Klarheit gibt, welche Regeln und Gesetze zu befolgen sind.

So sind spätere Probleme auszuschließen. Die planerische Seite sollte, auf Grundlage des Imarplans, immer von einem eingetragenem Architekten vorgenommen werden. Dieser vermittelt auch die anderen zur Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen, wie

·  Statische Berechnungen

·  Untersuchungen auf Erdbebensicherheit

·  Planung der elektrischen Anlagen

·  Vermessung und Grenzfestlegung des Grundstücks

Und wie in Europa auch, gibt es eine Gebührenordnung, nach der diese Leistungen abzurechnen sind.

Wenn auch diese Bereiche geklärt sind, gibt es später keine bösen Überraschungen. Viele Architekten sind auch bei der Grundstücksfindung behilflich und klären die Fragen des Baurechts im Vorfeld.

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