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Immobilienkauf in der Türkei - Besonderheiten

Immobilienkauf in der Türkei

Die seriöse Schrittfolge eines Immobilienkaufs sollte wie beschrieben ablaufen! Lassen Sie sich nicht durch andere Angaben verunsichern!

Kaufvertrag: Wenn Sie sich entscheiden, Eigentum in der Türkei zu erwerben, dann sollten Sie immer einen notarisierten Kaufvertrag unterschreiben. Als Anzahlung auf diesen Kaufvertrag sollten 10% des Kaufpreises genügen.

Wichtig: Bezahlen Sie nicht mehr als 10% an!

Vollmacht: Der neue Eigentümer kann/sollte der Verkaufsfirma eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilen, die für alle Belange, die mit dem Grundstücks- oder Immobilienkauf in Zusammenhang stehen, gilt. Mit Hilfe dieser Vollmacht erteilt der Käufer der Verkaufsfirma das Recht, in seinem Namen die notwendigen behördlichen Anmeldungen wie Elektrik, Wasser, Telefonanmeldung und die Grundstückseintragung (Tapu beantragen) vornehmen zu lassen.

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Beantragung der Eigentümerumschreibung: Die Tapu (Grundbuch) Papiere müssen zur Überprüfung zur Militärbehörde nach Izmir versendet werden. Erfahrungsgemäß beträgt der Zeitraum bis zur behördlichen Zustimmung etwa 3 bis 4 Monate.

Wichtig: Die Beantragung des Tapu allein macht Sie nicht zum Eigentümer!

Zur Beantragung des Tapu benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

Für den Käufer:
* Neue Passbilder des Käufer
* Kopien des Passes
* Aktuelle Adresse in Ihrem Heimatland und den Vor- und Nachnamen des Vaters
* Steuernummer

Für den Verkäufer:
* Neue Passbilder des Verkäufers
* Kopien des Passes
* Adresse Wohnort
* Steuernummer
* Die Anmeldung wird im Tapu Büro vorgenommen. Der dabei anwesende amtlich vereidigte Dolmetscher hält dabei im Protokoll die Zeit und das Datum fest und beschreibt mündlich die Eigenschaften des Kaufobjekts. Danach erhalten Sie das Original Tapu des bisherigen Eigentümers und seine schriftliche Erklärung zur Verkaufsabsicht. Wenn Sie möchten, können Sie diese Absichtserklärung auch schriftlich übersetzt erhalten.

Wichtig: Erst diese Absichtserklärung macht Sie zum Erwerber des Grundstücks, allerdings noch nicht zum Eigentümer.

Kosten beim Kauf von Eigentum (angenommene Kaufpreissumme 75.000,00 €)
Einmal anfallende Kosten beim Kauf:

Grundsteuer: 

Die zu zahlende Grundsteuer ist abhängig von der im Tapu eingetragenen Kaufpreissumme. In der Regel sind etwa 200,00 bis 300,00 € zu bezahlen. 
Schreibgebühren: 
Vorbereitungen und Schriftstücke 50,00 €
Amtlich vereidigter Dolmetscher: 
Um eine sichere und korrekte Eigentumsübertragung vornehmen zu lassen, ist der amtlich vereidigte Dolmetschervorgeschrieben. 50,00 €
Kosten der notariellen Tätigkeiten: 
Um es für Sie einfacher zu machen, sollten Sie Ihre schriftliche Vollmacht erklären. 70,00 €
Portoauslagen zur Versendung zur Militärbehörde 30,00 €
Jährliche Kosten des Eigentums: 
Grundsteuern: 
1% pro 1.000,00 TL des im Tapu genannten Kaufpreises (zum 31. Mai jeden Jahres an die Gemeinde zu zahlen). 
Telefon, Elektrik und Wasserversorgung 
Telefon: 
Einmalige Anschlussgebühren 8,00 €
Monatliche Kosten in Abhängigkeit von den verbrauchten Einheiten ab 5,00 €
Elektrik: 
Einmalige Anschlussgebühren eines neuen Gebäudes 100,00 €
Überschreibung auf Ihren Namen  35,00 €
Wasserversorgung: 
Einmalige Anschlussgebühren eines neuen Gebäudes 65,00 €
Aushändigung des Tapu

Mit dem positiven Bescheid der Militätbehörde zurück aus Izmir ist dann der erneute Weg in das Tapuamt erforderlich. Hier wird Ihnen dann die jetzt auf Ihren Namen lautende Tapuurkunde überreicht.

Wichtig: Mit dem Erhalt der Tapuurkunde mit Ihrem Namen darin sind Sie rechtmäßiger Eigentümer des Objekts geworden.

Steuernummer für Privatpersonen

Nach dem türkischen Steuersystem erhalten auch Privatpersonen eine Steuernummer beim Finanzamt. Immer dort, wo eine offizielle Rechnung ausgestellt wird, müssen die Steuernummern des Verkäufers und des Käufers auf der Rechnung erscheinen. Im einfachsten Fall benötigen Residenten bereits eine Steuernummer, wenn sie eine Versicherung abschließen.

Die von den Gemeinden vergebene Steuernummer für Wohnungs- oder Grundstückseigentümer ist davon unabhängig und nicht für Rechnungen verwendbar.

Die Steuernummer erhalten Sie beim Finanzamt unter Vorlage:

* einer Passkopie
* einer Ikametkopie und
* ggf. einer Tapu-Kopie.

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