Aufenthaltsrecht in der Türkei - aktuelle Veränderungen
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Für den Aufenthalt Deutscher in der Türkei ist gemäß Art. 9 des türkischen Ausländergesetzes (Gesetz Nr. 5683 vom 15.07.1950) - unabhängig vom Familienstand und vom Zweck des Aufenthalts - nach Gesetzesänderung vom Mai 1998 die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Ikamet - für bis zu 5 Jahre möglich (vorher höchstens 2 Jahre).