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Türkei - Verfassungsgericht lehnt Verlängerung der U-Haft ab

Türkei - Verfassungsgericht lehnt Verlängerung der U-Haft ab

Seit Jahren fordern Europarat und der europäische Gerichtshof von der Türkei eine Reform im Bezug auf die Anwendung der Untersuchungshaftzeiten.

Der türkische Justizminister hatte ein Reformpaket angekündigt, an dessen Umsetzung jedoch zu Recht gezweifelt werden darf.

Derzeit liegt die Untersuchungshaft bei Verstößen gegen das Anti-Terrorismus-Gesetz bei fünf Jahren, was bedeuten kann, das Bürger ohne konkretes Vorliegen von Gründen für bis zu fünf Jahren inhaftiert werden können. Jetzt, nach den Protesten ausgehend vom Gezi Park, war es zu einem "Reformvorschlag" des türkischen Parlaments gekommen, der eine Verlängerung der U-Haft auf 10 Jahre vorsah!

verfassungsgericht 1Erst das Verfassungsgericht hat am vergangenen Freitag diesen Gesetzesentwurf aufgrund von "Unverhältnismäßigkeit" zurückgewiesen. Der Gesetzesentwurf sah bei Terror-Aktivitäten gegen den Staat, eine Verlängerung der U-Haft von fünf auf zehn Jahren vor. Die Auslegung des türkischen Anti-Terror-Gesetzes ist nicht nur in der Türkei höchst umstritten und wird von der türkischen Opposition für verfassungswidrig erklärt, da es auch gegen Regierungskritiker angewendet werden kann. Der Staatsanwaltschaft wird das Recht eingeräumt, Personen, Organisationen, Vereinen, Zeitungen und Unternehmen, die nur unter dem Verdacht der Terrorfinanzierung stehen, ihre Eigentümer zu konfiszieren und Bankgeschäfte einzufrieren. Ferner können die Beschuldigten auch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt werden können. Ein Freibrief für die Justiz im Umgang mit Regierungskritikern.

Einmal mehr zeigt sich hier der wirkliche Reformwille des türkischen Parlaments. So werden eine Reihe von Menschen als "Mitglieder einer terroristischen Organisation" eingestuft und verurteilt, obwohl sie nur ihr Recht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit wahrgenommen haben, indem sie an Massenprotesten teilnahmen. Anti-Terroreinheiten der türkischen Polizei hatten während der Proteste zahlreiche Menschen festgenommen. 
europäischer menschenrechtgerichtshofDer Europarat fordert also nicht ohne Grund schon seit Jahren eine wirkliche Reform der Untersuchungshaft ein. Thomas Hammarberg, europäischer Kommissar für Menschenrechte, drückte in einem umfassenden Bericht seine Bedenken über die Gefährdung der Menschenrechte aus. "Es gibt wirkliche Probleme bei dem wie das Justizsystem in der Türkei funktioniert und das wirkt sich auch auf die Menschenrechte aus." Menschenrechtsvereinigungen wie "Human Rights Watch" geben an, dass seit 2009 über 4.000 Menschen inhaftiert wurden, die meisten davon seien Mitglieder der Oppositionspartei BDP. Manche blieben bis zu zwei Jahre in U-Haft. Gleiches gilt auch für die immer zahlreich inhaftierten Journalisten, wie "Reporter ohne Grenzen" berichtet.

Nach der Ablehnung des Gesetzesentwurfs durch das Verfassungsgericht hat das türkische Parlament jetzt ein Jahr Zeit, den Vorschlag zu überarbeiten, um vielleicht zu einem wirklichen Reformprozess zu gelangen, der noch im letzten Jahr möglich erschien. Die türkische Regierung hatte seiner Zeit zumindest über die Verkürzung der Untersuchungshaft debattiert.

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