Titularbistum
Die ersten Weihbischöfe waren Bischöfe, deren Diözesangebiet von nichtchristlichen Herrschern erobert worden war und die ihren Bischofssitz verlassen mussten.
Diese Bischöfe suchten Zuflucht bei einem Bischof in einem katholischen Gebiet, der sie dann häufig als Stellvertreter einsetzte.
Kirchenrechtlich behielten sie ihren Titel bei. Im Verlauf des Mittelalters institutionalisierte sich dieses Amt, so dass man begann, Bischöfe von vornherein auf Diözesen zu weihen, die nicht mehr in christlichem Einflussgebiet waren. Zum Großteil waren diese erloschenen Diözesen durch die Ausbreitung des Islam und nach der Trennung zwischen Ostkirche und der römischen Westkirche untergegangen. Lagen diese Titularbistümer bis Mitte des 20. Jahrhunderts fast ausschließlich in Nordafrika, Vorderasien oder Südosteuropa, so hat man in den vergangenen Jahrzehnten auch untergegangene Bistümer aus anderen Teilen Europas, insbesondere Italiens und der Iberischen Halbinsel und Amerikas unter die Titularbistümer aufgenommen.
Weihbischöfe sind also Titularbischöfe einer nicht mehr existierenden Diözese. Damit sind Weihbischöfe theologisch dem Diözesanbischof gleich gestellt, nicht aber in der Leitungsgewalt. Die römisch-katholische Kirche kennt etwa 2.000 Titularbistümer. Diese sind jedoch nicht alle vergeben.
Das einzige Titularbistum auf deutschem Boden ist das Bistum Chiemsee, das seit 1216 bestand. 1808 wurde es im Rahmen der Säkularisation aufgehoben und ging in den Erzbistümern München-Freising und Salzburg auf.
(Quellen: KNA, Codes Iuris Canonici, Wikipedia)