Architektur Bauantrag und Planung in der Türkei
Bedingt durch zunehmenden Tourismus der letzten Jahre und damit verstärkter Nachfrage nach Ferienwohnungen, Villen und Apartments, haben sich auch die Anforderungen an die Architektur und Planung stark gewandelt.
Heute werden größtenteils europäische Normen und Gesetze als Basis für die Planung von Wohnanlagen und Apartments vorausgesetzt und gefordert. Einige der Architekten und Planer haben sich auf diese neuen Aufgabenstellungen und Anforderungen bereits eingestellt, eine Überprüfung empfiehlt sich allerdings trotzdem.
Bauantrag und Planung
Parallel zu den europäischen Gesetzen wird auch das türkische Bauordnungsrecht ständig ergänzt und verbessert. Wenn Sie sich zum Kauf eines Grundstücks entschließen, sollten Sie vorab auf jeden Fall das Grundbuch (Tapu) einsehen. Wie auch in Europa sind hier Belastungen oder andere Besonderheiten eingetragen, die das Grundstück betreffen. Wie das Grundstück bebaut werden darf, entnehmen Sie dem Imarplan, vergleichbar dem Bebauungsplan. Hier gibt es Festlegungen zur Größe der überbaubaren Fläche, zur Geschossanzahl und weitere behördliche Auflagen oder Bestimmungen, die in den Bauantrag einfließen.
Jeder eingetragene Architekt ist bei der Erledigung dieser Aufgaben gern behilflich. Scheuen Sie nicht die wirklich geringen Kosten eines Architekten, Sie ersparen sich u.U. viel Ärger bei der späteren Eigentumsübertragung und Bauantragsphase auf Sie. Nachdem das Grundbuch erledigt, der Imarplan eingesehen ist, erstellt der Architekt mit dem Bauingenieur alle notwendigen Planungsunterlagen, zu denen auch die elektrischen Leitungssysteme sowie die Wasser Ver- und Entsorgung gehört.
Lassen Sie sich nicht täuschen, auch hier gehört eine richtige Bauzeichnung und Statik, sowie ein Elektroinstallationsplan, Wasserver- und Entsorgungsplan sowie ein Vermessungsplan zum Bauantrag dazu. Eine Besonderheit gibt es allerdings: Auf allen Grundstücken werden Bodenuntersuchungen zu Erdbebensicherheit gemacht. Halten Sie die genannten Positionen strikt ein, gibt es keinerlei Gründe, von einem Grunderwerb in der Türkei abzuraten. Verzichten Sie nicht auf die Mithilfe eines Architekten. Er ist meistens von der Baufirma unabhängig und berät Sie in allen Fragen zum Thema Bauen. Er ist Ihr Partner, auch in FRagen zum Tapu.