Das grundsätzliche Gesellschaftsrecht der Türkei
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Ausländische Personen dürfen in der Türkei nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung des Ausländischen Kapitals entweder eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, um in derTürkei direkt zu investieren. Deshalb werden unter diesem Titel allgemeine Grundlagen über diese beiden Gesellschaften erläutert.