Die Türkei und Europa - Entwicklungsschritte

Die Türkei und Europa

Seit  vielen Jahren gibt es die Diskussionen um den EU Beitritt der Türkei, bislang ohne konkrete Ergebnisse. Hier einige Daten des langen Wegs zur EU. 

1948 Die Türkei gehört zu den Gründern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa (OEEC).

1949 Beitritt zum Europarat sowie in der Folge Beitritt zu allen anderen (west-)europäischen Zusammenschlüssen jener Jahre (z.B. Europäische Konvention zum Schutz der  
Menschenrechte, Grundfreiheiten und Europäische Zahlungsunion).

1952 Bei nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung stimmt das türkische Parlament dem NATO-Beitritt zu.

1959 Die Türkei stellt einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).

1963 Im September 1963 wird in Ankara ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) geschlossen. Darin war die Aussicht auf eine 
Vollmitgliedschaft unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich eingeräumt. Die Türkei sei ein Teil Europas, heißt es, beim Abschluss dieses Abkommens.

1970 Unterzeichnung eines Protokolls über den Beitritt der Türkei in drei Phasen.

1980er Weitere Bemühungen der Türkei um die Fortentwicklung des Assoziierungsverhältnisses scheitern (nicht zuletzt am wiederholten Veto Griechenlands).

1987 Die Türkei reicht offiziell ihren Antrag auf EG-Vollmitgliedschaft ein.

1989 Die Europäische Kommission veröffentlicht ihre Reaktion auf den Antrag. Die "grundsätzliche Beitrittsfähigkeit" der Türkei stellt sie nicht in Frage. Ansonsten aber lässt 
sie keinen Zweifel daran, dass die Türkei weder politisch noch wirtschaftlich für eine Mitgliedschaft in der EG reif sei. Die Europäische Kommission lehnt den 
Beitrittsantrag ab. Auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens werden die Beziehungen zwischen der Türkeiund der Union intensiviert.

1995 Im März 1995 beschließt der Assoziationsrat EU - Türkei die Errichtung einer Zollunion zum 1. Januar 1996. Im Dezember 1995 ratifiziert das Europäische Parlament 
trotz großer Bedenken diese Entscheidung. Das Parlament fordert, die Türkei müsse bei der Vertiefung der Demokratie und der Einhaltung der Menschenrechte 
Fortschritte machen.

1999 Der Europäische Rat in Helsinki erkennt den Kandidatenstatus der Türkei an.

2000 Bei der EU-Gipfelkonferenz in Nizza wird ein Vertrag über die "Beitrittspartnerschaft" der Türkei unterzeichnet. Er formuliert Vorbedingungen für die Aufnahme von 
Beitrittsgesprächen.

2002 Das türkische Parlament verabschiedet das "EU-Integrationsgesetz". 14 Gesetzesänderungen sollen zur Umsetzung der "Kopenhagen-Kriterien" führen. Wenige Monate 
später beschließt die EU-Gipfelkonferenz: Die Entscheidung über den Beginn der Beitrittsgespräche mit der Türkei wird auf Dezember 2004 verschoben.

2004 Falls die EU-Kommission im Dezember 2004 eine positive Empfehlung ausspricht, können frühestens 2005 Aufnahmeverhandlungen mit der Türkei beginnen.

Nach: Udo Steinbach: Türkei, in: Werner Weidenfeld (Hrsg): Europa-Handbuch. Gütersloh (Bertelsmann Stiftung) 2002, S. 307-313.

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