Autoversicherung - Vollkasko oder Haftpflichtversicherung?
Grundsätzlich gilt für die Autoversicherung die gleiche Grundregel wie in Europa auch, die Wahl lautet: reine Haftpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung.
Haftpflichtversicherung
Mit der Haftpflichtversicherung wird sichergestellt, dass für das Unfallopfer in jedem Fall Schadenersatz geleistet wird. Ein Verstoß gegen die Haftpflichtversicherung ist strafbar. Man zahlt also nicht für das Risiko anderer mit, sondern ausschließlich für das persönliche Risiko, wenn aufgrund eines Unfalls Regress droht. Folgende Merkmale werden bei der Berechnung der Autoversicherung berücksichtigt:
Standard:
Typklasse
Schadenfreiheitsklasse
Regionalklasse
Tarifgruppe
Individuelle Faktoren:
km-Fahrleistung pro Jahr
Fahrzeugalter
Alter des Fahrers
Nutzer des Fahrzeugs
Auch wenn aufgrund über 20-jähriger Fahrpraxis der Beitrag entsprechend geringer ausfällt, so beträgt der Versicherungsschutz jedoch 100%.
.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung bietet die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls zu schützen.
Die Vollkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch
Unfall (z.B. Auffahrunfall)
mut- oder böswilliger Handlungen fremder Personen am KFZ
Brand- oder Explosion des Fahrzeugs
Diebstahl oder Entwendung des Fahrzeugs
Entwendung von Fahrzeugteilen (etwa 45 Tage Wartezeit)
Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
Erdbebenschutz falls gewünscht
Unfall mit Tieren
Glasbruch
durch Kurzschluss verursachte Brandschäden am Kabelbaum
In der Vollkasko gibt es verschiedene Stufen der Selbstbeteiligung.
Ersatzleistungen:
Ersetzt werden die Schäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tag des Schadens. Unter Wiederbeschaffungswert versteht man den Kaufpreis für ein gleichwertig gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertiger Teile. Leistungsobergrenze ist der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tage des Schadens. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.