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Bergtour Jablanica - illegale Grabungen oberhalb Vevčani

Bergtour Jablanica - Raubgrabungen oberhalb Vevčani

Unsere bereits beschriebene Wanderung am Jablanica Höhenzug hatte uns mit einem Team von Wegmarkieren zusammengeführt, die oberhalb von Vevčani von Gorna Belica kommend den Weg hinauf zu den Bergseen neu markieren wollten.

Schnell waren wir in Gespräche verwickelt, die auch zum Straßenverlauf der ehemaligen Römerstraße Via Egnatia führten. Während einige Berichte den Verlauf der Straße entlang des Sees beschreiben, der dann allerdings durch sumpfige Uferregionen geführt haben muss, sind wir eher überzeugte "Anhänger" des Verlaufs der Via Egnatia entlang der Berghänge des Jablanica vom Pass Quafe Thane kommend in Richtung Ohrid.

Jetzt wurde das Interesse der Wegmarkierer deutlich offener, die ebenfalls diese Auffassung vertraten und so verabredeten wir uns am folgenden Tag in Vevčani, wo man uns zu möglichen Ruinenresten eines Beobachtungspostens und dem möglichen Teilstück eines befestigten Straßenteils führen wollte. Wir waren gespannt und interessiert. Selbst Rino, vom Campingplatz Rino am Ohrid See, sonst eher zurückhaltend, wenn es um Bergwanderungen geht, war mit Begeisterung dabei. Nach etwa einstündiger Wanderung hatten wir den Zielort erreicht, der bereits aufgrund seiner Lage als Beobachtungsstandort prädestiniert war. Weit öffnete sich die Ebene entlang des Ohrid Sees vor unseren Augen, auch die Mauerwerksruinen, die gebrannten Tonscherben und die Mörtelreste im leider geöffneten Erdreich ließen einige Rückschlüsse auf römische Zeiten hinsichtlich der Bebauung zu. Wir werden diesbezüglich mit unserem Archäologen Goce von der Grabungsstätte Stobi Kontakt aufnehmen. Leider war der Ort auch durch zahlreiche Raubgrabungen zerstört, wodurch langfristig gesehen nicht nur Kulturgut entwendet wurde, sondern auch eine Nutzung als touristischer Zielort und damit eine kontinuierliche Wertschöpfungsquelle für die Region zerstört wurde.

Immer wieder treffen verschiedene Interessengruppen („Schatzsucher“, Antiquitätenhändler) aufeinander, die ein Interesse daran haben, Bodendenkmäler zur Gewinnung von Fundstücken auszugraben – und sie damit zu zerstören – , andere wollen sie möglichst unversehrt zu erhalten (Denkmalpflege, archäologische Forschung). Die sich daraus ergebenden Konflikte sind öffentlich-rechtlich fast überall auf der Welt, überwiegend in Denkmalschutzgesetzen geregelt, indem vor der Untersuchung einer archäologischen Fundstelle eine „Grabungs- oder Nachforschungsgenehmigung“ erteilt werden muss. Die Genehmigung kann mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden, beispielsweise auf bestimmte Gebiete beschränkt sein oder festlegen, dass Funde und Befunde in einem vorgeschriebenen Standard zu dokumentieren sind. Leider halten sich viele Schatzsucher nicht an diese Gesetzgebung.

Folgen eines Verstoßes gegen die genannten Vorschriften können sein:

  • bei Verstoß gegen die Denkmalschutzgesetze Geldbußen nach dem Denkmalschutzgesetz;
  • strafrechtliche Verfolgung;
  • Einzug benutzter Geräte (Metalldetektoren, Grabungswerkzeuge usw.);
  • Beschlagnahme der Funde;
  • möglicher Regress bei verursachten Schäden;
  • zivilrechtliche Ansprüche des Eigentümers, sei es des Eigentümers, auf dessen Grundstück der Fund entnommen wurde, sei es der Staat, dessen Schatzregal verletzt wurde.

 Verstößt eine Grabung gegen eine der genannten Vorschriften, wird sie als Raubgrabung bezeichnet.

Darüber hinaus wird der Begriff außerhalb dieser rechtlichen Kategorien noch verwendet, wenn eine Ausgrabung zwar mit den rechtlich erforderlichen Genehmigungen geschieht, aber ohne die erforderliche Sorgfalt einer archäologisch-wissenschaftlichen Dokumentation hinsichtlich der Befunde und Funde, so dass das Bodendenkmal in seiner Originalsubstanz beschädigt oder zerstört wird, ohne dass dieser Verlust durch eine Dokumentation (Pläne, Fotografien, Zeichnungen, Grabungstagebuch) substituiert wird.

Raubgräber sind inzwischen mit technischem Gerät ausgerüstet, mit dem sie gezielt nach Funden suchen. Dies begann mit Metalldetektoren. Ein wachsender, zum großen Teil illegaler, Markt für Antiken bietet finanzielle Anreize für Raubgrabungen. Zudem ist die Suche mit Metalldetektoren in den vergangenen Jahren zu einem verbreiteten Hobby geworden, wobei nur ein Bruchteil der Sondengänger mit der Fachwissenschaft und Denkmalpflege zusammenarbeitet.

Die Raubgrabung ist allerdings in der Form des Grabraubes, also der „Schatzsucherei“, ein altes Phänomen. Diese gibt es seit der Vorgeschichte, seit wertvolle Beigaben in Gräber gelegt wurden. Damals wie heute setzten sich solche Täter aus finanziellem Interesse – und heute auch häufig wegen des „Spaßes“ einer spannenden Suche – über bestehende Schutzvorschriften hinweg.

Bis heute werden Raubgrabungen häufig als Schatzsuche bagatellisiert und als Kavaliersdelikt wahrgenommen. Drastische Gefängnisstrafen für Raubgräber wurden in den Jahren 2011 und 2012 etwa in Großbritannien, Griechenland und China verhängt. Prinzipiell wurden Gefängnisstrafen für Raubgrabungen und Antikenhehlerei auch schon im 19. Jahrhundert angedroht.

Schon seit Jahrzehnten finden in allen Staaten mit antiken Hochkulturen zum Teil organisierte Raubgrabungen statt, so dass z.B. ganze Nekropolen in Trichterfelder verwandelt wurden und werden. Aktuell sind Raubgräber besonders aktiv im Irak, in Syrien und Ägypten, wo archäologische Fundplätze in großem Umfang zerstört werden.

In Apameia am Orontes wurde zwischen 2011 und Frühjahr 2013 während des Bürgerkrieg in Syrien die archäologische Fundstelle durch Raubgrabungen fast vollständig zerstört. Der Umfang deutet auf planmäßiges Vorgehen mit dem Ziel, die illegalen internationalen Märkte zu beliefern.

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