Einwohner-Meldewesen in der Türkei

Informationen zum derzeit aktuellen Gesetzesvollzug - Stand: 22.03.2010

Seit 2006 gibt es neue Gesetzesvorschriften zum Meldewesen. Diese Vorschriften haben aber bisher niemanden interessiert. Selbst im Haus des Vali-Stellvetreters für die Teilprovinz Alanya (Kaymakam) war noch vor einem Jahr auf Anfrage niemand daran interessiert, Wohnsitzmeldungen von Ausländern entgegen zu nehmen und diesen eine Meldebescheinigung auszustellen – und dies, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits die Stadtteil- / Dorfältesten (Muhtar) angewiesen waren, die vorher üblichen Meldekarten vom Muhtar nicht mehr auszustellen.


Auf einmal wird jetzt Druck gemacht. Teilweise können Wasser- oder Stromrechnungen nicht mehr bezahlt werden, wenn keine Meldung beim Einwohnermeldeamt (Nüfüs-Büro des Kaymakam) erfolgte. Ergänzend soll jetzt auch die Strafbewehrung des Gesetzes greifen – bis zu 660 TL Geldstrafe oder 6 Monate bis 4 Jahre Haft für Unterlassung der Meldung. Umzüge müssen künftig innerhalb von 20 Arbeitstagen gemeldet werden. 

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Ablauf des Meldeverfahrens:

1. Yabancı Kimlik-Nr. aus dem Internet besorgen. Klicken Sie hier!

1.1 Für diejenigen, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis (İkamet tezkeresi) haben: 
Die linke Spalte der Suchmaske ist am komfortabelsten. Nach Eingabe der Sicherheitsnummer in der Kopfzeile sind in der linken Spalte das Geburtsjahr und die Nummer der Aufenthaltserlaubnis (auf der ersten Seite der Aufenthaltserlaubnis – sie beginnt üblicherweise im Raum Alanya mit 5 / +++++, einzutragen. 

1.2 Sofern dies nicht möglich ist, kann die schwierigere Eingabe der Einzeldaten in die rechte Spalte gewählt werden. Nach Eingabe der Sicherheitsnummer in der Kopfzeile sind in der rechten Spalte Name, Familienname, Vorname des Vaters, Vorname der Mutter, Geburtsjahr und Geschlecht >Erkek = Mann< oder>Kadın = Frau< einzutragen. Wenn Sie Glück haben und es hat sich noch kein türkischer Verwaltungsangestellter vertippt, dann wird dies klappen.

1.3 Falls beides nicht zum Erfolg führt, bleibt nur der Weg zur Ausländerpolizei.

2. Antrag auf Eintragung in das Melderegister ausdrucken.

2.1 Im oberen Drittel Datum, Yabancı Kimlik-Nr., Vorname und Familienname eintragen, unterschreiben und Telefonnummer ergänzen. 

2.2 Wir empfehlen, den mittleren Teil von der Belediye ausfüllen zu lassen, da häufig die bei der Belediye erfassten Angaben nicht mit den Ihnen bekannten Daten übereinstimmen. Wenn Sie das Tapu oder die Wohnberechtigungs - Bescheiniging (İskan) dabei haben, geht es evtl. schneller. Unstimmigkeiten zwischen den eingetragenen Angaben und dem bisherigen offiziellen Datenbestand führen zu unnötigen Wartezeiten beim Einwohnermeldeamt und zur Verweisung an die Belediye.

2.3 Im unteren Teil Name und Familienname des Wohnenden und dessen Yabancı Kimlik - Nr. eintragen. Unter Ziffer 2 sollte - falls vorhanden der Ehegatte (mit Yabancı Kimlik - Nr.) – nicht der Lebensgefährte – eingetragen werden, ab Ziffer 3 ist Raum für minderjährige Kinder. 

3. Mit dem ausgefüllten Formular, dem Pass und (falls vorhanden) der Aufenthaltserlaubnis im Orginal und 1 Kopie von Pass und Aufenthaltserlaubnis zum Nüfüs Büro beim Kaymakam in Alanya, Gazipaşa, Serık, Manavgat.... gehen. In Alanya befindet sich das Büro in dem rosa Gebäude hinter dem Atatürk - Denkmal im Erdgeschoß rechts – letzte Tür rechte Seite.

4. Wenn Sie die Schlange hinter sich gebracht haben, unterschreiben Sie 2x auf einem Formular, das Ihnen die Dame hinter dem Schalter gibt. Anschließend erhalten Sie ein Blatt (1/3 DINA4), das Sie bei Ihrem zuständigen Muhtar abgeben müssen und für jede Person eine Meldebescheinigung, die Sie wahrscheinlich in Zukunft noch reichlich oft benötigen werden.

Für Hinweise zur Aktualisierung sind wir immer dankbar.
Das Alaturka-Team

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