Krankenpflege / Betreutes Wohnen in der Türkei

Auf Grundlage des im „Alaturka Journal“ erschienenen Diskussionsbeitrags für das Betreute - Wohnen, stellen wir hier ein umsetzbares Konzept für den GroßraumAlanya vor, an dem wir arbeiten.

Anhand der aufgezeigten Eckpunkte wird Ihnen verdeutlicht worauf es bei einer Realisierung eines solchen Projektes ankommt. Die in unserem Konzept erstellte Kostenkalkulation habe Ich für diesen Artikel erst einmal außen vor gelassen. 

Es soll lediglich die Frage beantwortet werden: Was Ist Betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen ist eine der zurzeit am häufigsten genannten und auch geplanten Wohnformen in Europa, die älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie der Gruppe von jungen Pflegebedürftigen, eine echte Alternative Wohnform bietet.

Zur Realisierung eines solchen Projektes bedarf es, neben der baulichen Voraussetzung, auch die des angehenden Betreibers. Folgende Punkte sind maßgeblich für die Betreuung:     
- Beratung 
- Hausnotruf
- Sicherstellung der ganzheitlichen pflegerischen Leistungen
- Alltagsunterstützung
- Planung und Organisation von Aktivitäten des täglichen Lebens ( A T L`s )

Aus den vorangegangenen Leistungen ergibt sich folgende Zielsetzung:

1)    Normalität bezogen auf das Wohnen unter sozialen Kontakten
2)    Selbstbestimmung im Alter
3)    Erhaltung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung
4)    Selbsthilfe geht vor Fremdhilfe
5)    Leben in der Wohnung bis zum Tod
6)    Einfassung des Dienstleistungsangebotes in den bestehenden Angeboten der Altenhilfe

Grenzen der Pflege im Rahmen Betreutes Wohnen

- Selbst- und Fremdgefährdung bei psychischer Erkrankung
- ständige Hilfe in der Nacht (außer bei dem gleichzeitigem Betrieb einer Pflegestation)
- Desorientierung der Bewohner

Problembereiche

- Das Heranziehen externer Dienstleistungen bedarf einer guten Koordination, um die damit eventuell entstehenden Probleme gering zu halten.
- Rechtliche Probleme z.B. bei Kündigung des Betreuungsvertrages
- Unsichere Finanzierung psychosozialer Betreuung und Beratung

Die Dienstleistungen im betreuten Wohnen stützen sich im Wesentlichen auf drei Säulen

.

Betreuungsdienst Pflegedienst Hausnotruf
- Koordination und Beratung
- psychosoziale Begleitung personenzentrierte Beratung
- Gemeinschaftsarbeit wie Förderung von Mietergemeinschaft und Selbstorganisation
- Gemeinwesenarbeit wie die Begegnungsstätte als Kommunikationsort der Mieter/innen, des Stadtteils
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Psychosoziale Betreuung
- Einzelbetreuung
- 24 Stunden Pflegenotruf mit Anbindung an den ambulanten Pflegedienst durch Telefon oder Hausnotrufsysteme

1. Betreuungsdienst als Grundleistung

1) Koordination und Beratung: Es werden einzelne Dienstleistungen zusammengeführt und dem Ratsuchenden als Maßnahmenpaket angeboten, z.B. Essen auf Räder, ambulante Krankenpflege und Wäscheservice. 
Das Büro ist von Montag - Freitag täglich für  6 Std. besetzt.

2) Psychosoziale Begleitung: Durch die psychosoziale Begleitung wird eine personenzensierte Beratung notwendig, die in der Lage sein soll anstehende psychologische Problembereiche zu erfassen, zu analysieren und eine Lösung anzubieten.

3) Gemeinschaftsarbeit: Das Ziel der Betreuungskraft soll die Förderung der Mietergemeinschaft und die damit verbundene Selbstorganisation fördern. Diese Maßnahmen unterstreichen die Selbstbestimmtheit der Bewohner.

4) Gemeinwesenarbeit: Organisation der Begegnungsstätte, die wichtig für die Kommunikation der Bewohner in der Gemeinde ist.

5) Hauswirtschaft. Versorgung:
Einkaufen **
Reinigung der Wohnräume **
Wäschewaschen  **

6) 24 Std. Pflegenotruf: 
Telefon und/oder " Vitakt " Hausnotrufsystem ( Funkfinger) **
Nachdem die Betreuung der Bewohner über 24 Stunden sichergestellt werden soll, ergibt sich folgendes Anforderungsprofil:
- feste Beratungen in der i Pflegezentrale und im Bedarfsfall auch Hausbesuche. **
- Pflegeberatung und -training für pflegende Angehörige.**
- Vermittlung externer Dienstleistungen -Krisenmanagement
- Förderung der Altenarbeit wie Treffen, Altenkreise örtliche Vereine, Besuchsdienste etc.
- Einberufung eines Hausgemeinschaftsrates (Mitsprache im Wohnbereich)
- Mittlerfunktion
- Pflegenotruf ( Grundleistung 24 Std. )

2. Pflegedienst als Wahlleitung

1) Ambulante Pflege:
- Prävention
- Kuration
- Rehabilitation
- Aktivierung
- Orientierung an den Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des täglichen Lebens

1.a. Körperpflege:
- Waschen
- Duschen
- Baden 
- Mundpflege
- Haarpflege
- Rasieren
- Darm- und/oder Blasenentleerung

1.b. Ernährung:
- mundgerechtes Zubereiten
- Aufnahme der Nahrung
- Essen auf Räder
- Überwachung von Diäten

1.c. Mobilität:
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

1.d. Behandlungspflege:
- Verabreichung / Überwachung von Medikamenten    
- Verbandwechsel und Stomapflege
- Übung mit dem Umgang der Körperersatzmittel
- Bewegungsübungen
- Überwachung von Vitalzeichen 
- Pflegerische Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
- Einreibungen
- Spezielle pflegerische Lagerungen
- Prophylaxen

Im Mittelpunkt aller sozialpflegerischen Bemühungen muss allerdings die Selbstbestimmtheit/Selbständigkeit und Sicherheit des Bewohners liegen. Das Angebot der Hilfen muss sich an den Bedürfnissen der Bewohner orientieren und nicht der Bewohner an dem Angebot der Leistungen. Er muss die Möglichkeit erhalten, speziell für Ihn notwendige Leistungen abzurufen. 
Leistungen aus der ambulanten Krankenpflege ergeben sich aus der Gesetzesgrundlage 
SGB V und  SGB XI. (allerdings nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.)

3. Hausnotruf (" Vitakt ") als Wahlleistung

"Vitakt" Hausnotrufzentrale:
- 24 Stunden durch qualifiziertes Personal besetzt
- 24 Stunden Pflegebereitschaft

Als kostengünstigere Lösung für die 24 Stunden Bereitschaft  bietet unser "Vitakt-Hausnotrufsystem".

Die Vitakt-Einsatzzentrale alarmiert, nach Eingang der Notrufmeldung und Rückfrage bei den Hilfesuchenden, unseren Pflegebereitschaftsdienst. (Dieses Konzept besteht bereits in meinem Pflegedienst erfolgreich seit 17 Jahren.) In diesem Fall ist von Montag bis Freitag nur noch ein direkter Ansprechpartner, Sozialarbeiter bzw. qual. Pflegekraft, nötig.
Im Übrigen kann der „Vitakt-Hausnotruf“ auch in der Türkei angeboten werden.

Ökologischer und ökonomischer Umgang mit Ressourcen

Hilferessourcen werden mittels des schon in unserer ambulanten Pflegeeinrichtung existierenden und praktizierten CASE MANAGEMENT sichergestellt. Case Management ist die Vorhaltung von verschiedenen Dienstleistungen, die bei Bedarf jederzeit für den Einzelnen abrufbar sind. Diese Leistungen werden immer individuell zusammengestellt. Wir arbeiten in diesem Bereich mit externen qualifizierten Fachdiensten zusammen, wie z.B. Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Hausärzten, Stomaberatern, Menüservice, und einem Wäschereibetrieb mit Wäscheverleihservice. Pflegemittel, Pflegehilfsmittel und Medikamente werden von uns organisiert und besorgt.

Trotz aller Serviceleistungen, die der Bewohner bei Bedarf abrufen kann, darf nicht vergessen werden, dass die Selbstversorgung der Bewohner im Vordergrund steht.Das betreute Wohnen stellt kein Heim im Sinne des Deutschen Heimgesetzes dar.

Dieses gilt, meines Wissens, auch für die Türkei. Leider ist es auch eine Tatsache, dass Ausländische Fachpflegekräfte in der Türkei zurzeit nicht Ihren Beruf ausüben noch Freiberuflich Pflegerisch tätig werden dürfen. Soweit ich durch die Türkisch-Deutsche IHK informiert bin, soll sich dieser doch seltsame Zustand irgendwann ändern.


Mit freundlichen Grüßen
©Georg Koenig 11.2010
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