Als Migranten werden Menschen bezeichnet, die von einem Wohnsitz oder Land zu anderen Wohnsitzen oder Ländern wandern, wobei die Arbeitsmigranten die größte Gruppe der Migranten umfasst. Flüchtlinge sind im völkerrechtlichen Unterschied zu Migranten jene Menschen, deren Status durch die Genfer Flüchtlingskonvention geregelt ist. Anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden.
Der wesentliche Unterschied von Flüchtlingen und Migranten besteht darin, dass Migranten in ihrem Herkunftsland keine Verfolgung droht und sie jederzeit in ihr Heimatland zurückkehren können. Manche Migranten verlassen ihre Heimat aber auch aufgrund extremer Armut und Not – diese Menschen sind aber nach den Gesetzen grundsätzlich keine Flüchtlinge.
Das ist sicherlich richtig formuliert und gesetzlich geregelt, verbessert aber die Lebenssituation für den Einzelnen nicht wirklich! Reichtum (nicht nur Geld) gehört gerechter verteilt, nur so werden sich Migrationsprobleme lösen lassen!