Umzug und Übersiedlung in die Türkei

Umzug und Übersiedlung in die Türkei

Der Umzug nach Alanya, nach Antalya, nach Side oder in einen anderen Ort in der Türkei bedeutet für jeden Übersiedler eine entscheidende Veränderung im Leben.

So ist wohl für jeden ist verständlich und nachvollziehbar, das man nach der Entscheidung seinen Lebensmittelpunkt durch Umzug in die Türkei zu verlegen, auf einen Teil seiner liebgewordenen Möbel oder Ausstattungsgegenstände kaum verzichten möchte.

Bitte überlegen Sie allerdings vor dem Umzug genau, ob es sich bei Ihrem Umzugsgut auch lohnt, den kompletten Haushalt mitzunehmen, denn das Verpacken, der Transport, die Verzollung und das Auspacken des Umzugsguts betragen schnell 5.000,- € oder auch weit mehr. Viele Geräte des täglichen Bedarfs (Kühlschrank, Waschmaschine, Backofen, usw.) sind heute in der Türkei günstiger als im Heimatland zu erwerben und von hoher Qualität. Hier lohnt sich der Transport meistens nicht, zumal man auch immer Bedenken sollte, das notfalls nach Jahren auch ein Rücktransport der „eingeführten“ Waren ansteht.

Wichtig ist in jedem Fall die exakte Auflistung Ihres gesamten Umzugsguts in Form von Stücklisten, die auch Herstellernamen und Gerätenummern enthalten sollten. Diese Listen sind einerseits vom Spediteur oder dem Umzugsunternehmen beim Einfuhrzollamt Ihres neuen Lebensmittelpunkts vorzulegen (Antalya, Izmir, usw.), andererseits dienen sie dem Nachweis gegenüber der Transportversicherung im Falle von Transportschäden. Bitte heben Sie diese Listen gut auf, denn im Falle eines Rücktransports wird man Sie unter Umständen beim Verlassen des Landes nach fehlenden Gegenständen bzw. nach einem Entsorgungsnachweis fragen. Die Einfuhrliste ist also im Zollamt amtlich hinterlegt.

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Anders ist die Sachlage bei den eigenen Möbeln. Handelt es sich auch hier „nur“ um eine Grundausstattung, sollten Sie auch die Neubeschaffung in der Türkei überdenken, denn man kann ein kleines Eigenheim oder eine 3 Zimmer Wohnung für etwa 5.000,- – 8.000,- € komplett einrichten. Haben Sie eine Vielzahl von Lieblingsstücken oder gar vererbten antiken Möbeln, die Sie auf keinen Fall missen möchten, steht, außer Frage, der Transport in die Türkei an. Auch hier gilt selbstverständlich die Auflistung in die Einfuhrzollliste, die eine kurze Beschreibung enthalten sollte. Ein Foto kann hier sehr hilfreich sein, denn eine Seriennummer wird es kaum geben. All das klingt sehr arbeitsintensiv und aufwendig. Ein gut geschultes Umzugsunternehmen wird Ihnen hier sehr hilfreich zur Seite stehen und all diese Punkte wissen und entsprechend vorbereiten.

Unser Tipp für einen Umzug Ihrer Wohnungseinrichtung in die Türkei wäre grundsätzlich das Einschalten eines Spediteurs oder eines erfahrenen Umzugsunternehmen, allein um Schäden an Ihrem Umzugsgut zu vermeiden. Das erfahrene Umzugsunternehmen weiß, wie das Umzugsgut zu verpacken und zu transportieren ist, zusätzlich bietet er Ihnen garantiert eine Umzugsversicherung Ihrer Gegenstände an. Hier ist Erfahrung und Sachverstand von größter Bedeutung.

Denken Sie auch daran, das Ihre persönlichen Papiere vorbereitet sind und dem Spediteur mitgegeben werden können. Selbstverständlich will das Zollamt wissen, wem der Haushalt gehört und wohin er transportiert wird. Dazu gehört bei Mietern auch die Vorlage eines unterschriebenen Mietvertrags oder bei Eigentum Vorlage des Tapus, möglicherweise die Vorlage einer Wohnerlaubnis (Ikamet) sowie einer türkischen Steuernummer (dies ist allerdings abhängig vom Ausgangsland, da meist Abkommen auf Gegenseitigkeit der Länder untereinander bestehen). Auch diese Dinge sind einfach zu erledigen, sollten aber im Vorfeld bereits geschehen sein. Auch hier zeigt sich das erfahrene Umzugsunternehmen in hilfreicher Form, indem er Sie daran erinnert. Fehlende Unterlagen bedeuten im Zollamt das Einbehalten des Umzugsguts mit möglicherweise sehr kostenintensiver Einlagerung im Zollhof, Kosten, die leicht zu vermeiden sind.

Auch das Auspacken und der Wiederaufbau ihrer Möbel am Zielort ist Sache eines Fachmanns. Allein, wie wollen Sie einen Transportschaden geltend machen, wenn nicht vom Umzugsunternehmer ausgepackt wird. Heutzutage bietet der Umzugsunternehmer meist ein komplettes Umzugspaket an, das Abbauen und das Ein- und Verpacken, den Transport selbst, die Erledigung allen Schriftverkehrs sowie das Auspacken und Aufstellen am Zielort enthält.

Ein sorglos Paket, das sich auch noch mit anderen Anbietern vergleichen lässt.

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