Makler - in der Türkei noch wenig bekannt

Makler - in der Türkei noch wenig bekannt!

Nach der europäischen Gesetzgebung für Zivilrecht ist der Makler eine Person, die sich einem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, für den erfolgreichen Abschluss eines Vertrages zu sorgen und dafür einen Maklerlohn zu erhalten.

Der Maklervertrag ist somit ein nur einseitig verpflichtender Vertrag.

Grundlegende Rechte und Pflichten

Die Hauptpflicht resultierend aus dem Maklervertrag ist die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Maklerlohn im Erfolgsfall. Eine Verpflichtung des Maklers zum Tätigwerden ergibt sich daraus nicht. Da die gesetzlichen Regeln über den Maklervertrag im Rahmen der Vertragsfreiheit der Parteien abgeändert werden können und zahlreiche Spezialregelungen in besonderen Gesetzen bestehen, hat sich in der Rechtspraxis eine große Zahl von Sonderfällen herausgebildet.

Der Vermittlungsmakler

Der Vermittlungsmakler soll einen bisher nicht abschlussbereiten Interessenten abschlussbereit führen. Der rechtmäßig für beide Parteien tätige Makler ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet und muß seine Tätigkeit unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien ausüben. Der Makler kann dabei belangt werden, wenn er beispielsweise bekannte Mängel verschweigt. Ebenso hat er beispielsweise im Gegensatz zum Verkäufer, die Bonität des Interessenten zu überprüfen. Der Makler verhandelt mit beiden Vertragsparteien um das Geschäft abzuschließen. Verkehrsüblich wird der Vermittlungsmakler als Verkäufer mit besonderen Pflichten betrachtet. Beispiele sind Immobilienmakler, Unternehmensmakler und Ehemakler.

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Maklerprovision

Das Honorar des Maklers wird Provision oder auch Courtage genannt. Sie beträgt bei Immobilienverkäufen häufig 5-6% zuzüglich Umsatzsteuer und ist bei Vermietung gesetzlich auf 2 Monatskaltmieten begrenzt. Die Maklercourtage wird bei Abschluss eines Verkaufs- oder Mietvertrages fällig, so dass jede Vorleistung eines Maklers auf eigenes Risiko erfolgt. Je nachdem ob ein Exklusivvertrag oder ein offener Vertrag vereinbart wird, bei dem der Interessent bzw. Anbieter auch ohne den Makler tätig werden darf, steigt und fällt das Interesse des Maklers sich zu engagieren.

Makler in der Türkei - Unterschiede?

Das Berufsbild des Maklers in der Türkei ist besonders in den Küstenregionen noch vielfach unbekannt. Bei einem Besuch oder Urlaub in den Touristenorten wird Ihr nur leise geäußerter Wunsch nach Eigentum oder gar Erwerb eines Apartments eine kleine Lawine der "Hilfsbereitschaft" auslösen. Plötzlich wird jeder Kellner zum Immobilienmakler, jeder Verkäufer im Bazar oder Juweliergeschäft zum Fachwirt für Wohnungs- oder Hausvermittlung. Nur zu gerne wird versucht, die vollkommen überhöhten Provisionen, die teilweise im Spiel sind, abzugreifen, wobei der Käufer meist auf der Strecke bleibt. Ganz davon abgesehen, dass Sie als Kunde keinerlei rechtliche Möglichkeiten haben, auf den Vermittler zurückzugreifen, sollten die gemachten Versprechungen nicht zutreffen. 

Würden Sie in Europa eine Immobilie von einem Kellner kaufen?

Wohl jeder würde sich in Europa in diesem Fall sehr zurückhalten. Warum nicht auch in der Türkei?

Auch wenn der Beruf des Maklers nicht den Bekanntheitsgrad wie in Europa hat, so gibt es doch auch hier Richtlinien und Gesetze, die verbindlich und verpflichtend sind für jeden, der im Bereich Handel und Verkauf vonImmobilien tätig sein will, dazu gehören u.a.:

· Vergi Levhasi steuerliche Registrierung der Firma (muß im Büro aushängen)

· Emlakcilik Kurs Belgesi Berechtiguung zum Immobilien Verkauf (muß im Büro aushängen)

· Büroräume mit kompletter Ausstattung wie Telefon, Fax, Internetzugang, Computer, usw.

Scheuen Sie sich auch nicht, bei der Altso (der entsprechend zuständigen Handelskammer) nachzufragen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

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