Mit dem Türkischen Führerschein durch Europa?

Türkischen Führerschein durch Europa

Anpassungsschritte an die EU-Standards sollen es zukünftig ermöglichen, das der türkische Führerschein auch für Europa als gültige Fahrerlaubnis anerkannt wird.

Bislang werden türkische Führerschein in den meisten EU-Ländern nicht anerkannt, hier muss entweder ein internationaler Führerschein mitgeführt werden oder der entsprechend europaweit akzeptierte EU- Führerschein nachgeholt werden.

Durch erweiterte Anpassungen der Führerscheinprüfungen an die Standards der EU sollen zukünftig die aus den Sonderregelungen resultierenden Probleme beseitigt werden. Bislang dürfen türkische Staatsbürger in vielen Ländern für maximal 12 Monate ein Fahrzeug mit türkischem Führerschein führen, was im übrigen auch umgekehrt für die Türkei vergleichbar gilt. Hier gibt es zwar keine generelle Problematik, wenn man mit einem europäischen Führerschein unterwegs länger ist, es gibt allerdings die Regelung, das man sich bei längerem Aufenthalt als 6 Monate aus versicherungstechnischen Fragen "besser" einen türkischen Führerschein zulegt. Dies geschieht allerdings relativ einfach durch Umschreiben der europäischen Fahrerlaubnis. Da auf dem türkischen Führerschein auch die Blutgruppe vermerkt ist, muss zusätzlich eine Blutuntersuchung durchgeführt werden.

Wenn sich bislang ein türkischer Staatsbürger länger als 12 Monate im europäischen Ausland aufhält, muss, zumindest in Deutschland, eine Führerscheinprüfung in Theorie und Praxis abgelegt werden, was im Grunde den Führerscheinneuerwerb bedeutet und mit hohen Kosten verbunden ist.

Durch die Anpassung an EU-Richtlinien sollen diese Schritte zukünftig entfallen, deshalb wird es ab Sommer dieses Jahres neue Modalitäten in den türkischen Führerscheinprüfungen geben. Bislang ist allerdings noch nicht sicher, ob durch diese Reform der Prüfung auch von den bisher geltenden Regelungen in der EU abgewichen wird, laut der türkischen Regierung stehen hier noch diverse Verhandlungen an. Auch von deutscher Seite wurde bislang nicht auf die Veränderungen reagiert und das Bundesverkehrsministerium sieht bislang keine Notwendigkeit, die bisherigen Regelungen zu verändern. Bislang gäbe es mit der Türkei kein Abkommen hinsichtlich der Anerkennung des türkischen Führerscheins.

Ziel der türkischen Regierung sei es, künftig den türkischen Führerschein als legale Fahrerlaubnis anerkannt zu bekommen und durch einfaches Umschreiben, bei längerem Aufenthalt, den deutschen / europäischen Führerschein zu erhalten. Und das ohne neue Prüfung der praktischen und der theoretischen Kenntnisse.


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