Türkische Kulturschätze - Warnung vor dem Export

Türkische Kulturschätze

Überall in den Städten der Antike finden sich „Andenken“ in Form von Topfscherben mit den Resten von Ausschmückungen, Amphorenhenkeln, Dachziegeln, verarbeiteten Marmorklumpen, Glasstücken u.v.a.

Und gräbt man in der Erde, kommt noch Einiges mehr an den Tag. Die besten Möglichkeiten bestehen natürlich dort, wo nur wenige Touristen sind und wo die Archäologen noch nicht waren. Zerbrochene Säulen, Kapitelle und Sarkophage gibt es selbstverständlich auch, und  sie würden zweifelsohne jeden Garten zieren; nur könnten möglicherweise beim Transport logistische Probleme entstehen.

Museen und Privatpersonen in der ganzen Welt haben sich im Laufe der Jahre eines guten Teils des türkischen Kulturerbes bemächtigt, was nun seit einigen Jahren durch eine strenge Gesetzgebung geregelt worden ist. Und was dann unter dem Begriff Kulturschatz fällt, liegt oftmals in der Zuständigkeit des kontrollierenden Beamten. Manchmal ist es ein einfacher Kieselstein vom Strand, der dann zumindest zu erheblichen Verzögerungen bei der KOntrolle führt.

Es ist strengstens verboten, Gegenstände aus vorhistorischer bzw. historischer Zeit zu zerstören oder zu entfernen, ungeachtet dessen, ob sie sich oberhalb oder unterhalb des Erdbodens oder auf dem Meeresboden befinden. Der Strafrahmen liegt zwischen einer Freiheitsstrafe von 2-5 Jahren und einer Geldstrafe von 5.000 bis 10.000 türkische Lire. Und sollten Sie sich etwa mit dem Gedanken tragen, türkisches Kulturgut aus dem Lande hinauszuschmuggeln, können bis zu doppelt so hohe Strafen verhängt werden. Keiner wird sich wahrscheinlich über ein paar Topfscherben aufregen, aber wo die Grenze eigentlich verläuft, ist ungewiss.

Also besser: Finger weg und liegenlassen!!

- Allan Huglstad

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