Krank im Ausland

Krank im Ausland

Mit dem Auslands-Krankenschein T/A 11 zur weitgehend kostenlosen Behandlung im Krankenhaus.

Die Voraussetzungen: Sie lassen sich in Deutschland bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Auslands-Krankenschein T/A 11 geben (bei Daueraufenthalt den T/A 21).

In den beigelegten Erläuterungen heißt es für die Türkei:

Die ärztliche Behandlung erfolgt in den Ambulatorien der Krankenkasse oder bei deren Vertragsärzten gegen Übergabe des Vordruckes T/A 11. Je Erkrankungsfall ist eine Untersuchungsgebühr zu entrichten. Für Medikamente auf Rezept müssen Sie in der Apotheke 20% der Kosten selbst bezahlen. Die stationäre Behandlung in eigenen bzw. Vertragskrankenhäusern ist kostenlos. Die zuständige Krankenkasse in der Türkei ist die Sosyal Sigortalar Kurumu (S.S.K.)

Die Anwendung:
Machen Sie etliche Kopien dieses Beleges.
Eine Beleg-Kopie und eine Passkopie müssen Sie im akuten Fall im Krankenhaus abgeben. Damit werden Sie kostenlos behandelt, an den Kosten der verschriebenen Arzneimittel müssen Sie sich mit 20% beteiligen.

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Auf S.S.K.-Schein werden Sie im Großraum Alanya derzeit hier behandelt:

* im Devlet-Krankenhaus (Ambulanzruf 112) ambulant und stationär
* im Başkent-Krankenhaus (Ambulanzruf 511 25 11) unter der Voraussetzung, dass Sie keine Privatbehandlung (Dolmetscher, Einzelzimmer usw) in Anspruch nehmen und Ihr Ikamet zusammen mit dem S.S.K.-Schein vorlegen. Wegen evtl. Zuzahlungen wie bei jedem türkischen S.S.K.-Versicherten auch (z.B. für erforderliche CT-Aufnahmen) wenden Sie oder Ihre Angehörigen sich an Fr. Yasemin (spricht perfekt deutsch) Tel. 0.533.381 91 71
* im Can-Krankenhaus (Ambulanzruf 522 62 62) gegen Zuzahlung bis zum Privat-Tarif

Da bei der Versorgung im Krankheitsfall sehr viel Bewegung auf dem Markt stattfindet, fragen Sie nach dem jeweils aktuellen Stand im Büro des Ausländer-Beirates nach.

Natürlich wünscht sich jeder, dass er den S.S.K.-Schein nie benötigt. Ihn aber parat zu haben, heißt doch, sich im Krankheitsfall keine finanziellen Sorgen machen zu müssen.

Hinweis für Urlauber:

Sie sollten auf alle Fälle vor Urlaubsantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, damit z. B. eine Behandlung als Privat-Patient, aber auch ein evtl. Krankenrücktransport abgedeckt sind!

Die Muhtar-Bestätigung beim T/A 21 (Daueraufenthalt)

Beim T/A 21 benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Stadtteil-Bürgermeisters, dass Sie offiziell hier wohnen, d.h. auch angemeldet sind.

Auf der Vorderseite machen Sie Ihre Adress-Angaben und lassen dies auf der Rückseite vom Muhtar bestätigen.

Den Beleg bekommen Sie im Büro der S.S.K.

Aktivierung Ihres T/A 11 bei den zuständigen S.S.K.-Büros!

Mit Ihrem Auslandskrankenschein, Ihrem Pass und ggf. Ihrem Ikamet gehen Sie zur S.S.K – Zweigstelle

KIZLARPINARI Mah., Yalçın Sokak Nähe Otogar, hinter Taç Market Tel.: 519 50 66

Dort erhalten Sie dann direkt den Behandlungsschein

SOSYAL GÜVENLİK SÖZLEŞMESİNE GÖRE YARDIM BELGESİ

Den T/A 21 (bei dem Ihre Krankenkasse einen monatl. Beitrag an die S.S.K. überweist) müssen Sie weiterhin inAntalya bestätigen lassen!

ADAC Hilfe

Bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland sind viele Urlauber auf Grund mangelnder Sprachkenntnisse häufig hilflos. Um Sprachbarrieren überwinden zu helfen, hat der ADAC für seine Mitglieder ein weltweites Auskunfts-System mit 5000 Adressen deutsch und englisch sprechender Ärzte aufgebaut. Sie übernehmen nicht nur die direkte Betreuung des kranken Urlaubers, sondern stehen notfalls auch als Dolmetscher bei einheimischen Kollegen zur Verfügung. Man kann sich die Adressen für die betreffende Urlaubsregion auf schriftliche Anfrage bereits vor der Abreise vom ADAC Ambulance-Informations-Service mitteilen lassen oder sie vor Ort über eine der ADAC-Auslands-Notrufstationen erfahren.

Ambulance - Informationsservice

Am schnellsten geht es - rund um die Uhr - telefonisch über die Münchner Nummer 76 76 77. Zu Beginn der Hauptreisezeit wird zusätzlich ein Faxanschluss geschaltet, der über die 76 76 75 zu erreichen ist.Die größten Chancen, ärztlichen Rat auf deutsch zu erhalten, gibt es in Italien, Frankreich, Griechenland und Spanien, den Niederlanden, der Türkei und in Skandinavien. Weniger dicht geknüpft ist das Netz deutschkundiger Ärzte im übrigen europäischen Ausland. Für Reisende in südostasiatische oder afrikanische Länder kommen hauptsächlich englischsprachige Mediziner in Frage. Um vor unerwarteten Kosten für eine ärztliche Behandlung im Ausland geschützt zu sein, empfiehlt der ADAC, eine Auslandsreise- Krankenversicherung abzuschließen. Sie kommt auch für einen Krankenrücktransport auf, der von deutschen Krankenkassen grundsätzlich nicht bezahlt wird.

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